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Notfallvorsorge: Die 5 wichtigsten Schritte – Wer macht was?

Leopold Sauter
Leopold Sauter
2025-06-30 02:04:46
Anzahl der Antworten : 9
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Zeitgleich sollte nach Hilfe gerufen werden. Da jede Sekunde wichtig ist, sollte man sich die „Arbeit teilen“, eine Person ruft den Notarzt (Notrufnummer 112), während die andere Person sich um die direkte Erste-Hilfe kümmert. Wenn ein Defibrillator vorhanden ist, sollte man diesen auch benutzen! Am besten sollte die Herzdruck-Massage fortgesetzt werden, während durch eine weitere Person der Defibrillator angebracht wird.
Egon Hess
Egon Hess
2025-06-16 21:43:20
Anzahl der Antworten : 14
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Befindet sich der Patient in einem bereits länger währenden Zustand der Einwilligungsunfähigkeit und hat er eine derartige Ablehnung im Rahmen einer Patientenverfügung rechtswirksam verfügt, liegt es in der Verantwortung von Betreuer bzw. Vorsorgebevollmächtigten entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Entscheidend hierbei ist natürlich, dass das direkte Umfeld bzw. das Personal der Einrichtung, in der der Patient bereits untergebracht ist, Kenntnis von einer derartigen Verfügung haben. Nur so kann dies gegenüber dem im Notfall eintreffenden medizinischen Personal auch verbindlich dargelegt bzw. gar kein Notfallszenario mehr angestoßen werden.