Wer zahlt, wenn das Wasser steigt?

Reimund Buchholz
2025-06-15 00:09:00
Anzahl der Antworten
: 9
Eine Elementarschadenversicherung schützt Immobilienbesitzer umfassend vor den Folgen von Wetterextremen. Damit sind beispielsweise auch Schäden am Haus abgedeckt, die durch Überschwemmungen infolge von Starkregen, Hochwasser und Rückstau entstanden sind. Das bedeutet konkret: Immer dann, wenn Wasser oberirdisch steht oder fließt, springt der Versicherer für etwaige Schäden ein.
Schäden durch Grundwasser, welches infolgedessen an die Erdoberfläche gestiegen ist, sind ebenfalls versichert. Etwas anderes gilt, wenn an der Oberfläche des Grundstücks kein Wasser zu sehen, der Keller aber dennoch feucht ist. Dann ist aufsteigendes Grundwasser, das durch das Mauerwerk eingedrungen ist, als Ursache anzunehmen.
Dieses Risiko deckt eine Elementarschadenversicherung nicht ab. Denn in diesen Fällen liegt ganz offensichtlich ein Planungs- oder Baumangel am Gebäude vor.

Hella Schiller
2025-06-14 23:20:53
Anzahl der Antworten
: 10
Die Teilkasko-Kfz-Versicherung übernimmt Schäden an parkenden Autos, die durch Hochwasser beschädigt werden.
Überschwemmungsschäden am stehenden Fahrzeug übernimmt die Teilkaskoversicherung.
Ihr zahlt nur die Selbstbeteiligung.
Dafür ist die Vollkaskoversicherung zuständig.
Allerdings kann sie sich darauf berufen, dass ihr grob fahrlässig gehandelt habt, wenn es offensichtlich gewesen sein muss, dass die Straße überschwemmt war.
Dann zahlt sie nur einen kleinen Teil des Schadens.

Traudel Jacob
2025-06-14 22:38:46
Anzahl der Antworten
: 18
Für eine finanzielle Absicherung bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen braucht es eine spezielle Zusatzversicherung - eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung. Sie kann als Erweiterung einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden, die für sich genommen meist nur Sturm- und Hagelschäden abdecken. Eine Wohngebäudeversicherung hilft bei Schäden am Haus - ist also für Eigentümer relevant. Eine Hausratversicherung deckt dagegen Schäden an beweglichen Sachen ab - also an Möbeln, Teppichen oder technischen Geräten und kann damit auch Mietern helfen. Bei Schäden an Fahrzeugen können außerdem Teil- und Vollkaskoversicherung helfen.

Karl-Friedrich Ehlers
2025-06-14 21:50:50
Anzahl der Antworten
: 10
Ihren Heizkessel und Schäden am Gebäude durch Hochwasser bezahlt die Gebäudeversicherung. In den meisten Kantonen ist eine Versicherung gegen Hochwasser und Überschwemmung obligatorisch und muss bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Nur in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Uri, Schwyz und Obwalden sind Privatversicherungen wie die Allianz dafür zuständig.
Für Ihre Weinsammlung und alle weiteren Überschwemmungsschäden im Haus kommt Ihre Hausratversicherung auf. Als Versicherung bei Überschwemmungen übernimmt sie die entstandenen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von allen beweglichen Sachen in Ihrem Haushalt – also was sich in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung befindet und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist.
Die Überschwemmungsschäden an Ihrem Auto begleicht Ihre Kaskoversicherung.
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