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Hochwasserschäden: Wer kommt dafür auf?

Annemarie Peters
Annemarie Peters
2025-06-26 17:56:23
Anzahl der Antworten : 7
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Für Hochwasserschäden am versicherten Gebäude ist die Gebäudeversicherung zuständig. Sie ersetzt die Kosten für die Beseitigung von Beschädigungen an der Bausubstanz sowie die Kosten zur Begrenzung der Schadenhöhe. Hochwasserschäden am Inventar des Hauses deckt die Hausratversicherung im privaten Lebensbereich und die Inhaltsversicherung im gewerblichen Bereich. Hier sind alle Gegenstände des täglichen Gebrauchs versichert, die sich in der versicherten Immobilie zum Schadenzeitpunkt befinden. Wichtig: Für die Regulierung bei Hochwasser ist bei beiden Versicherungen eine spezielle Elementarschaden-Zusatzdeckung in Ihrem Vertrag die unbedingte Voraussetzung. Für Gebäudeinhaber ohne Versicherungsschutz werden von Bund, Ländern oder der EU in einzelnen Fällen Soforthilfen oder Hilfsfonds aufgelegt.
Tanja Wolter
Tanja Wolter
2025-06-26 13:05:38
Anzahl der Antworten : 19
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Für eine finanzielle Absicherung bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen braucht es eine spezielle Zusatzversicherung - eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung. Sie kann als Erweiterung einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden, die für sich genommen meist nur Sturm- und Hagelschäden abdecken. Eine Wohngebäudeversicherung hilft bei Schäden am Haus - ist also für Eigentümer relevant. Eine Hausratversicherung deckt dagegen Schäden an beweglichen Sachen ab - also an Möbeln, Teppichen oder technischen Geräten und kann damit auch Mietern helfen. Bei Schäden an Fahrzeugen können außerdem Teil- und Vollkaskoversicherung helfen.