Türöffnung durch Feuerwehr: Wer zahlt die Rechnung?

Tobias Herzog
2025-07-23 17:28:00
Anzahl der Antworten
: 18
Wird eine Wohnungseingangstür bei einem Notarzt- oder Feuerwehreinsatz beschädigt oder zerstört, damit sich das Rettungspersonal Zutritt zu der Wohnung verschaffen konnte, hat nach einem neuen Urteil grundsätzlich der Vermieter für eine Instandsetzung oder einen Austausch der Türe zu sorgen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schaden Folge einer Pflichtverletzung des Mieters war.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten d.h. alle dafür notwendigen Reparaturen und Erneuerungen auf seine Kosten vorzunehmen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Mieter den Schaden an der Mietsache verschuldet hat. Dann ist der Mieter zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Eine Leistungsfreiheit des Vermieters wäre allenfalls dann gegeben gewesen, wenn die Tür infolge einer von der Mieterin zu vertretenden Verletzung mietvertraglicher Pflichten beschädigt oder zerstört worden wäre. Ein plötzlicher gesundheitlicher Notfall stelle keine Verletzung der Obhutspflicht des Mieters dar. Daher war der Vermieter aufgrund seiner gesetzlichen Instandhaltungspflicht zur Erneuerung der Wohnungseingangstüre auf seine Kosten verpflichtet.

Helma Dittrich
2025-07-14 17:18:54
Anzahl der Antworten
: 21
Wird eine Wohnungstür durch die Feuerwehr bei einem Einsatz beschädigt, muss der Vermieter die Instandsetzung veranlassen und hierfür aufkommen. Denn gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist ein Vermieter zur Instandhaltung von Mieträumen und Zubehör verpflichtet. Nur wenn ein Mieter für eine Beschädigung verantwortlich ist, hat er hierfür aufzukommen.

Mathilde Reichert
2025-07-06 18:53:32
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: 13
Der Vermieter ist in der Regel verpflichtet, die Tür instand zu setzen und auch die Kosten zu tragen.
Der Vermieter muss normalerweise auch die Kosten selbst tragen, bzw. seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen.
Der Vermieter kann zwar versuchen, vom Mieter die Erstattung der Kosten zu verlangen, die er für die Beseitigung des Schadens aufgewendet hat - aber das ist nur in Ausnahmefällen berechtigt, wenn z.B. ein fahrlässiges, schuldhaftes Handeln des Mieters zum Einsatz führte.

Hans Dieter Brandt
2025-07-06 17:31:38
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: 7
In der Regel muss der Vermieter die Reparatur der Tür bezahlen, wenn die Feuerwehr eine Wohnungstür beschädigt, um einen Rettungseinsatz durchzuführen. Dem Mieter können die Kosten nur dann auferlegt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Pflichtverletzung seinerseits die Beschädigung der Tür notwendig machte. So hat es zumindest das Amtsgericht Hildburghausen entschieden.

Rudi Schindler
2025-07-06 16:59:00
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: 9
Auf keinen Fall zahlen diejenigen, die uns informiert haben. Sicherheit geht vor – wenn Menschen Angst vor Kosten habe müssten, dann würden sie uns ja irgendwann nicht mehr anrufen.
Trotzdem kann es sein, dass die Feuerwehr Kosten in Rechnung stellt, etwa wenn der Rauchmelder nicht gewartet oder die Batterie entladen war. Dann muss im Zweifelsfall der Gebäude- oder Wohnungseigentümer zahlen.

Timo Weis
2025-07-06 15:25:48
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: 13
Der Vermieter muss die Kosten für die Reparatur der Wohnungstür nach § 536a BGB zu tragen hat. Der Vermieter ist normalerweise verpflichtet, die Wohnungstür des Mieters zu reparieren, wenn diese durch einen Feuerwehreinsatz beschädigt wurde.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schaden auf eine Pflichtverletzung des Mieters zurückzuführen ist. Dann ist der Vermieter von seiner Leistungspflicht befreit. Vermieter können in der Regel keinen Schadenersatz von ihren Mietern verlangen, wenn die Feuerwehr die Tür aufbricht, weil sie Hilfe benötigen.
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