:

Wie viel kostet ein Einsatz der Feuerwehr wirklich?

Sigrid Busch
Sigrid Busch
2025-08-01 09:16:56
Anzahl der Antworten : 17
0
Die Einsätze im Rahmen der den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, sofern nicht in Absatz 2 etwas anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen. Der Kostenersatz nach Absatz 2 ist durch Satzung zu regeln; hierbei können Pauschalbeträge festgelegt werden. Der Kostenersatz darf höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten gedeckt werden. Zu den Kosten gehören auch die anteilige Verzinsung des Anlagekapitals und die anteiligen Abschreibungen sowie Verwaltungskosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten.
Leonid Gärtner
Leonid Gärtner
2025-07-25 18:31:02
Anzahl der Antworten : 14
0
Es werden Stundensätze für die eingesetzten Geräte/Fahrzeuge und für die Einsatzkräfte berechnet. Dennoch entstehen der Stadt Schwabach durch den Einsatz der freiwilligen Feuerwehleute Kosten wie z. B. Erstattung von Lohnausfallkosten bei Einsätzen und Lehrgängen durch den Arbeitgeber, Verschleiß von Schutzkleidung, Versicherung, usw. Die unmittelbare Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren und die Brandbekämpfung sind kostenfrei, hierbei handelt es sich um die ureigensten Aufgaben der Feuerwehr. Das Bayerische Feuerwehrgesetz sieht aber auch bei freiwilligen Feuerwehren die Berechnung von Feuerwehreinsätzen vor. So werden z. B. bei vorsätzlichen, fahrlässigen oder grobfahrlässigen Einsatzursachen Kosten berechnet. Auch bei Ereignissen von denen keine unmittelbare Gefahr ausgeht werden die Einsatzkosten in Rechnung gestellt.
Sigmund Jost
Sigmund Jost
2025-07-19 08:52:03
Anzahl der Antworten : 8
0
Anders sieht dies bei Einsätzen aus, die durch böswillige Falschmeldung oder durch Brandstiftung verursacht wurden. In diesem Fall erhebt die Stadt Beilstein, welche Trägerin der Feuerwehr ist, die Kosten. Ebenso werden Einsatzkosten berechnet, wenn die Feuerwehr bei Ereignissen Hilfe leistet, die nicht unmittelbar der Notfallrettung zuzuordnen sind. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand (Anzahl der Fahrzeuge, Personalstärke und Einsatzdauer). Es gilt also, kostenpflichtig ist dabei entweder der Verursacher des Schadens oder der Eigentümer des Gegenstandes, bzw. der Veranstalter oder Veranlasser, der den Einsatz notwendig gemacht hat. Auch die Betreiber von Brandmeldeanlagen müssen der Stadt Beilstein die durch Fehlalarmierung entstandenen Kosten ersetzen, wie auch der Halter eines Fahrzeuges, das Öl verliert oder brennt. Dies ist in der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Beilstein festgelegt.
Birte Moser
Birte Moser
2025-07-07 16:22:21
Anzahl der Antworten : 12
0
Auch wenn bei Ereignissen, die nicht der Notfallrettung zuzuordnen sind, die Hilfe der Feuerwehr benötigt wird, werden die Kosten für den Einsatz berechnet. Kostenpflichtig ist dann entweder der Verursacher des Schadens oder der Eigentümer des Gegenstandes, bzw. der Veranstalter oder Veranlasser, der den Einsatz notwendig gemacht hat. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand (Anzahl der Fahrzeuge, Personalstärke und Einsatzdauer).
Diethelm Menzel
Diethelm Menzel
2025-07-07 12:23:03
Anzahl der Antworten : 9
0
Generell gilt, dass Einsätze der Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Notlagen sowie bei Bränden grundsätzlich kostenlos sind. Quasi, da die durch den Einsatz entstandenen Kosten von der Gemeinde getragen werden (Steuereinnahmen). Es gibt jedoch auch Situationen, bei denen keine Kostenübernahme stattfindet und Privatleute den Feuerwehreinsatz direkt zahlen müssen. Dazu zählen unter anderem: das Einfangen von Tieren (beispielsweise, wenn eine Katze vom Dach gerettet werden muss), die Türöffnung in Gebäuden (Wohnung, Haus, Aufzüge), das Entfernen von umweltgefährdenden Stoffen (beispielsweise Öl auf einem Parkplatz), das Entfernen von Sturmschäden (außer, es handelt sich um einen Katastrophenfall), das Beseitigen von Wasserschäden (beispielsweise bei einem Rohrbruch), die Unterstützung bei Räumarbeiten (außer, es handelt sich um einen Katastrophenfall), die Absicherung von Gebäuden. Wie hoch die Kosten für den Einsatz sind, hängt unter anderem von der Mannschaftsstärke, den eingesetzten Geräten, dem Aufwand und der Dauer ab. Zudem unterscheiden sich die Gebührensätze von Gemeinde zu Gemeinde.