Wer kommt für die Kosten einer Notfall-Türöffnung auf?

Rafael Blank
2025-07-21 11:01:58
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: 17
Ein Vermieter muss die Kosten für eine beschädigte Wohnungstür übernehmen, wenn der Mieter unverschuldet in eine Notlage gerät und die Tür durch einen Feuerwehreinsatz zerstört wird. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und Mängel zu beseitigen (§ 535 BGB). In solchen Fällen, bei denen der Mieter unverschuldet in eine Notlage gerät, ist der Vermieter in der Pflicht, die entstandenen Schäden zu beheben oder die Kosten für deren Beseitigung zu übernehmen. Laut § 536a BGB kann ein Mieter bei verweigerter Mängelbeseitigung durch den Vermieter den Mangel selbst beheben und die Kosten einfordern.

Friedhelm Pietsch
2025-07-20 06:48:25
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: 10
Der Vermieter hat die Kosten für die Reparatur der Wohnungstür nach § 536a BGB zu tragen. Der Vermieter ist normalerweise verpflichtet, die Wohnungstür des Mieters zu reparieren, wenn diese durch einen Feuerwehreinsatz beschädigt wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schaden auf eine Pflichtverletzung des Mieters zurückzuführen ist. Dann ist der Vermieter von seiner Leistungspflicht befreit.

Lena Geyer
2025-07-07 04:50:27
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: 16
Kommt es durch einen Polizeieinsatz oder durch den Einsatz der Feuerwehr zu einer Beschädigung der Wohnungstür, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, die Tür instand zu setzen und auch die Kosten zu tragen. Der Vermieter muss normalerweise auch die Kosten selbst tragen, bzw. seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen. Der Vermieter kann zwar versuchen, vom Mieter die Erstattung der Kosten zu verlangen, die er für die Beseitigung des Schadens aufgewendet hat - aber das ist nur in Ausnahmefällen berechtigt, wenn z.B. ein fahrlässiges, schuldhaftes Handeln des Mieters zum Einsatz führte. Eventuell kann der Vermieter einen Anspruch gegen die Feuerwehr oder Polizei auf Ersatz des Schadens haben, wenn die ergriffene Maßnahme (also z.B. Aufbrechen der Wohnungseingangstür) unverhältnismäßig war.

Matthias Kröger
2025-07-07 04:27:59
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: 13
Bei dem Thema „Wer zahlt die Schlüsseldienstkosten?“ gilt die Schuldfrage. Ist der Mieter schuld, muss er die Rechnung für die Türnotöffnung bezahlen. Wie in Fall 1 kann der Vermieter nichts dafür, dass Sie Ihren Hausschlüssel verloren haben. Deshalb müssen Sie selbst für den Verlust aufkommen und die Schlüsseldienstkosten zahlen.
Dies sind Situationen, für die in der Regel der Vermieter verantwortlich ist. Ist das Türschloss defekt, fehlerhaft in der Konstruktion oder nicht mehr funktionstüchtig aufgrund von Einbaufehlern oder Verschleiß, muss der Vermieter den Mangel beheben – und zwar auf seine Kosten? Der Vermieter muss die Schlüsseldienstkosten übernehmen.

Anne Schade
2025-07-07 00:10:04
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: 12
Grundsätzlich hat der Vermieter eine sogenannte Instandsetzungspflicht. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass die Mietwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Das schließt auch die Wohnungstür ein und dabei ist zunächst einmal unerheblich, warum sie instandgesetzt werden muss. Primär muss also der Vermieter für die neue Wohnungstür aufkommen.
Nur will er sich das Geld jetzt von Ihnen zurückholen. Das darf er aber nur, wenn Sie Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt haben und diese Pflichtverletzung dann den Feuerwehreinsatz ausgelöst hat. Wenn ihr Rauchmelder also zum Beispiel schon seit Monaten immer wieder durch Fehlalarme aufgefallen ist, Sie das aber dem Vermieter nie gemeldet haben, haben sie jetzt ein Problem.
Denn in diesem Fall wird der Sie zumindest anteilig an den Kosten beteiligen können. Dann haben Sie nämlich gegen ihre „Mitwirkungspflicht“ als Mieter verstoßen.

Leni Schön
2025-07-06 23:53:51
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: 22
Wird eine Wohnungseingangstür bei einem Notarzt- oder Feuerwehreinsatz beschädigt oder zerstört, damit sich das Rettungspersonal Zutritt zu der Wohnung verschaffen konnte, hat nach einem neuen Urteil grundsätzlich der Vermieter für eine Instandsetzung oder einen Austausch der Türe zu sorgen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schaden Folge einer Pflichtverletzung des Mieters war.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten d.h. alle dafür notwendigen Reparaturen und Erneuerungen auf seine Kosten vorzunehmen.
Dies gilt allerdings nicht, wenn der Mieter den Schaden an der Mietsache verschuldet hat.
Dann ist der Mieter zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Caroline Scholz
2025-07-06 23:24:20
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: 15
Notöffnung aufgrund von Eigenverschulden, hier kommen normalerweise die Mieter für die Kosten auf. In diesen Fällen kann der Vermieter die Kosten übernehmen müssen bzw. darüber eine Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung informieren. Hier könnte eine Kostenübernahme durch die öffentliche Hand oder andere Institutionen in Frage kommen.
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