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Wann darf die Feuerwehr eine Tür eintreten?

Elli Beyer
Elli Beyer
2025-07-06 15:48:43
Anzahl der Antworten : 12
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In der Regel sind bei allen unseren Notfalltüröffnungen Beamte der Polizeiinspektion Pegnitz anwesend, die auch entscheiden, ob tatsächlich auch eine Notwendigkeit zu einer Türöffnung vorliegt. Ausnahme, es besteht akute Lebens- oder Brandgefahr und würde somit ein rasches Handeln erfordern. Es wird seitens der Feuerwehr immer nach mehreren Möglichkeiten einer sicheren Öffnung gesucht. Erst das Scheitern von mehreren Versuchen erfordert eine gewaltsame oder zerstörerische Öffnung der Türe.
Auguste Barth
Auguste Barth
2025-07-06 13:51:45
Anzahl der Antworten : 8
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Die Feuerwehr darf Türen nur öffnen, wenn ein Notfall vorliegt und eine rechtliche Grundlage besteht. Meistens erfolgt dies in enger Absprache mit der Polizei. Nottüröffnungen sind in Situationen notwendig, in denen ein sofortiger Zugang erforderlich ist, beispielsweise bei medizinischen Notfällen: Wenn eine Person die Tür nicht selbst öffnen kann, muss die Feuerwehr oft rasch handeln, um dem Rettungsdienst den Zugang zu ermöglichen. Bei Bränden können verschlossene Türen den Einsatz verzögern und den Rettungskräften den Zugang zum Brandherd oder zu eingeschlossenen Personen verwehren. Bei Gaslecks oder austretenden Schadstoffen ist ein schneller Zutritt entscheidend, um Gefahren zu beseitigen. Bei akuten Gefahren, etwa Suizidandrohungen oder verwahrlosten Wohnungen, wird die Feuerwehr oft zur Türöffnung gerufen.
Alexandra Blum
Alexandra Blum
2025-07-06 12:43:57
Anzahl der Antworten : 13
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Es bedarf hierfür einer konkreten Gefahr, wie zum Beispiel einen sichtbaren Brand im Inneren der Wohnung, starke Verqualmung, dem Piepsen von Rauchmeldern oder Brandgeruch. Im Brandfall ist der/die einzelne Feuerwehrangehörige dazu ermächtigt fremdes Eigentum zu betreten um eine unmittelbare konkrete Gefahr abzuwenden. Ist dies in den Brandschutzgesetzen der Länder nicht geregelt, so greift zwingend der §34 StGB.
Klaus-Dieter Stadler
Klaus-Dieter Stadler
2025-07-06 12:35:41
Anzahl der Antworten : 15
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Die Feuerwehr ist immer dann zu informieren, wenn es um den Schutz von Leib und Leben geht, oder natürlich wenn im Inneren der Wohnung oder des Hauses ein offenes Feuer ist bzw. ein Feuer ausgebrochen ist. Ein Grund die Feuerwehr zu rufen könnte sein, dass Nachbarn besorgt sind, weil sie einen Nachbarn bereits mehrere Tage nicht mehr gesehen haben und der Briefkasten nicht geleert wird, aber nichts von einem Urlaub oder einer anderen Abwesenheit bekannt ist. Auch der Umstand, dass sich eine Mutter ausgeschlossen hat und ein kleines Kind allein in der Wohnung verblieben ist, dass nicht in der Lage ist die Tür selbst zu öffnen, kann ein Grund sein, die Feuerwehr zu informieren. Gleiches gilt, wenn aus irgendeinem anderen Grund eine Tür geöffnet werden muss, um eine Gefahr für Leid und Leben abzuwenden oder einen Brand zu vermeiden oder einzudämmen.
Annett Lauer
Annett Lauer
2025-07-06 12:00:13
Anzahl der Antworten : 16
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Bevor die Tür durch die Feuerwehr geöffnet werden darf, müssen Indizien für einen Unglücksfall vorliegen. Diese können z. B. ein überquellender Briefkasten, ein generell schlechter Allgemeinzustand oder, als sicheres Indiz, Hilferufe aus der Wohnung sein. Eine Notfalltüröffnung liegt auch dann vor, wenn andere Schadenslagen vorliegen: Dies kann ein (entstehender) Brand sein, aber auch ein technisches Gebrechen (z. B. Wasserrohrbruch), der das Eingreifen der Einsatzkräfte erforderlich macht, um größeren Schaden abzuwenden. Unter Notfalltüröffnung fällt meistens auch eine zugefallene Türe, wenn im Wohnraum der Herd eingeschaltet ist oder sich Kleinkinder oder Personen, die einer Aufsicht oder Pflege bedürfen, im Haushalt sind.