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Wer zahlt, wenn ich mich aussperre?

Christos Walter
Christos Walter
2025-08-01 12:07:00
Anzahl der Antworten : 13
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Wenn Sie nur eine der folgenden Aussagen mit einem JA beantworten können, dann müssen Sie den Schlüsseldienst selbst bezahlen: Schlüssel vergessen Schlüssel verloren Schlüssel geklaut Tür zugefallen Schlüssel abgebrochen
Konstantinos Geiger
Konstantinos Geiger
2025-07-23 18:07:48
Anzahl der Antworten : 13
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Pauschal lässt sich nicht sagen, ob der Mieter oder der Vermieter die Rechnung vom Schlüsseldienst übernehmen muss. Die individuelle Situation und die genauen Angaben im Mietvertrag entscheiden darüber. Als erstes muss jedoch geklärt werden, ob die Situation der verschlossenen Tür vom Mieter selbst verschuldet wurde oder ob es sich um einen Defekt bzw. ein technisches Problem handelt wie zum Beispiel einen Verschleiß der Tür oder Fehler in der Konstruktion des Schlosses. Eine selbst verschuldete Situation kann etwa ein verlorener Schlüssel, ein Schlüsseldiebstahl oder ein abgebrochener Schlüssel sein. Ist das Türschloss jedoch defekt und kann auch der Vermieter die Wohnung nicht betreten, besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter die Kosten vom Schlüsseldienst übernimmt.
Gesa Karl
Gesa Karl
2025-07-17 06:53:18
Anzahl der Antworten : 13
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Ein überaus sozialer Vermieter zahlt die Rechnung vielleicht. Aber er muss es nicht, denn es war ja Ihre eigene Schuld, dass Sie draußen vor der verschlossenen Tür standen und der Schlüsseldienst anrücken musste. Wie in Fall 1 kann der Vermieter nichts dafür, dass Sie Ihren Hausschlüssel verloren haben. Deshalb müssen Sie selbst für den Verlust aufkommen und die Schlüsseldienstkosten zahlen.
Elsbeth Ebert
Elsbeth Ebert
2025-07-06 05:09:09
Anzahl der Antworten : 9
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Notöffnung aufgrund von Eigenverschulden (z.B. Schlüsselverlust oder nachweisbare Fahrlässigkeit): Hier kommen normalerweise die Mieter für die Kosten auf. In diesen Fällen kann der Vermieter die Kosten übernehmen müssen bzw. darüber eine Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung informieren. Hier könnte eine Kostenübernahme durch die öffentliche Hand oder andere Institutionen in Frage kommen.