:

Was macht ein Gefahrgutbeauftragter eigentlich?

Lilo Hirsch
Lilo Hirsch
2025-06-23 18:05:21
Anzahl der Antworten : 7
0
Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeit des Unternehmens oder Betriebes nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtern. Weiterhin überwacht er alle Vorgänge die mit der Abwicklung der Gefahrguttransporte einhergehen. Ferner hat er einen Jahresbericht zu fertigen. Im Einzelnen hat der Gefahrgutbeauftragte folgende Aufgaben: Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, unverzügliche Anzeige von Mängeln / Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer / Betriebsinhaber, Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung. Er stellt auch sicher, dass im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut ein Unfallbericht erstellt wird und überprüft das Vorgehen des Unternehmens hinsichtlich verschiedener Tätigkeiten.
Mark Moser
Mark Moser
2025-06-15 02:27:54
Anzahl der Antworten : 15
0
Die „beauftragte Person Gefahrgut“ hingegen übernimmt im Auftrag des Unternehmers oder Betriebsinhabers in eigener Verantwortung dessen Pflichten in Bezug auf gefährliche Güter. Sie ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich, das reicht vom Bestellen über die Verpackung bis hin zum Versand. Das heißt, im Umgang mit gefährlichen Gütern, übernimmt die beauftrage Person für Gefahrgut alle Aufgaben oder Verantwortlichkeiten im Auftrag des Unternehmers und ist somit weisungsbefugt. Sie ist für die Einhaltung aller Gefahrgutvorschriften und gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Gefahrenguts verantwortlich. Sie kann somit bei Verstößen gegen die Gefahrgutvorschriften belangt werden.
Rita Baumgartner
Rita Baumgartner
2025-06-14 23:34:28
Anzahl der Antworten : 7
0
Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmensleiters im Wesentlichen die Aufgabe hat, im Rahmen der betroffenen Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Durchführung dieser Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen und unter optimalen Sicherheitsbedingungen erleichtern.
Miriam Merkel
Miriam Merkel
2025-06-14 22:18:17
Anzahl der Antworten : 13
0
Der Gefahrgutbeauftragte hat die Aufgaben nach Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR/RID/ADN wahrzunehmen. Das Unternehmen ist bei der Beförderung von Gefahrgütern zu beraten, damit zu jedem Zeitpunkt des Transports die Sicherheit gewährleistet ist. Zu den Kernaufgaben eines Gefahrgutbeauftragten gehören die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Er ist dazu verpflichtet, die Transportbedingungen schriftlich zu dokumentieren und 5 Jahre aufzubewahren. Am Ende des Jahres muss ein Bericht für die Unternehmensleitung erstellt werden.
Ricarda Stoll
Ricarda Stoll
2025-06-14 22:04:51
Anzahl der Antworten : 18
0
Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmensleiters im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der Unternehmenstätigkeiten nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Durchführung dieser Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und unter optimalen Sicherheitsbedingungen erleichtern. Er überwacht die Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung und berät das Unternehmen über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. Zudem gehört die Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens zu seinen Aufgaben. Er ist verpflichtet, schriftliche Aufzeichnungen über seine Überwachungstätigkeit unter Angabe des Zeitpunktes der Überwachung, der Namen der überwachten Personen und der überwachten Geschäftsvorgänge zu führen.