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Gefahrgutbeauftragter: Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind wichtig?

Hanne Ackermann
Hanne Ackermann
2025-06-27 00:59:11
Anzahl der Antworten : 12
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Die wesentliche Aufgabe des Gefahrgutbeauftragen besteht darin, nach Mitteln und Wegen zu suchen sowie Maßnahmen zu veranlassen, die die Durchführung der Unternehmenstätigkeiten im Bereich Gefahrguttransport erleichtern. Zwingend notwendig sind dabei natürlich die Einhaltung aller geltenden Bestimmungen und die Erzielung optimaler Sicherheitsbedingungen. Dazu gehören Tätigkeiten wie die Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, aber auch die Beratung des Unternehmens im entsprechenden Kontext. Neben der schriftlichen Dokumentation seiner Überwachungstätigkeit (Zeiten, Personen, Vorgänge), die mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde auszuhändigen ist, muss er auch Unfallberichte gemäß 1.8.3.6 ADR/RID/ADN erstellen und einen jährlichen Tätigkeitsbericht über die Aktivitäten des Unternehmens im Bereich Gefahrgutbeförderung verfassen, der beispielsweise aufführt, welche Transportmengen wie häufig vorkamen. Darüber hinaus wird dem Unternehmer auferlegt, dass er mit dem Gefahrgutbeauftragten vollumfänglich kooperieren muss und ihn in seinen Belangen zu unterstützen hat.
Jasmin Jacobs
Jasmin Jacobs
2025-06-20 11:51:18
Anzahl der Antworten : 10
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Die Aufgabe von Gefahrgutbeauftragten ist es, zu gewährleisten, dass Gefahrgüter sicher und unter Einhaltung der Vorschriften transportiert werden. Genauer sorgen sie für: die Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung. die Dokumentation der Überwachungstätigkeiten. die Weiterleitung von Hinweisen über Mängel an den oder die Arbeitgeber. die Beratung des Unternehmens zu erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. die Beratung bei der Durchführung von Gefahrguttransport über Produktpalette, Verpackung, genutzte Transportmittel, Fahrzeuge etc. die Erstellung von Jahres- und Unfallberichten für das Unternehmen und die zuständige Behörde. die Meldung von Ereignissen bzw. Unfällen mit gefährlichen Gütern bei der zuständigen Behörde.
Hasan Hoffmann
Hasan Hoffmann
2025-06-12 04:05:45
Anzahl der Antworten : 12
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Der Gefahrgutbeauftragte ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut zu vereinfachen. Dazu überwacht er alle Vorgänge im Unternehmen, die mit der Abwicklung von Gefahrguttransporten einhergehen. Sollte er dabei Mängel feststellen, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen könnten, muss er diese unverzüglich an den Unternehmer melden. Er ist gemäß GBV dazu verpflichtet, hierüber Aufzeichnungen anzufertigen. Diese muss er mindestens fünf Jahre aufbewahren und den zuständigen Überwachungsbehörden bei Bedarf vorlegen. Zusätzlich muss der Gefahrgutbeauftragte innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresbericht erstellen, der alle nötigen Angaben enthält. Auch für die Unterweisung der Mitarbeiter zu den Eigenschaften und der korrekten Beförderung von Gefahrgut ist der Gefahrgutbeauftragte zuständig.
Evelyne Baumgartner
Evelyne Baumgartner
2025-06-12 01:59:16
Anzahl der Antworten : 16
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Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmensleiters im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der Unternehmenstätigkeiten nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Durchführung dieser Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und unter optimalen Sicherheitsbedingungen erleichtern. Zu den Aufgaben gehören die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung und die Beratung des Unternehmens über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. Ebenso ist die Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder ggfs. für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter eine wichtige Aufgabe. Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet, schriftliche Aufzeichnungen über seine Überwachungstätigkeit unter Angabe des Zeitpunktes der Überwachung, der Namen der überwachten Personen und der überwachten Geschäftsvorgänge zu führen.
Maik Hartwig
Maik Hartwig
2025-06-12 01:38:40
Anzahl der Antworten : 16
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Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeit des Unternehmens oder Betriebes nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtern. Weiterhin überwacht er alle Vorgänge die mit der Abwicklung der Gefahrguttransporte einhergehen. Im Einzelnen hat der Gefahrgutbeauftragte folgende Aufgaben: Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung. Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen Angaben. Sicherstellung, dass im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut ein Unfallbericht erstellt wird.
Kaspar Glaser
Kaspar Glaser
2025-06-12 00:52:03
Anzahl der Antworten : 11
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Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmensleiters im wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Durchführung dieser Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen und unter optimalen Sicherheitsbedingungen erleichtern. Seine den Tätigkeiten des Unternehmens entsprechenden Aufgaben sind insbesondere die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und die Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter. Er erstellt auch einen Jahresbericht für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Darüber hinaus umfassen die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten insbesondere die Überprüfung des Vorgehens bzw. der Verfahren hinsichtlich der betroffenen Tätigkeiten, mit denen die Einhaltung der Vorschriften zur Identifizierung des geförderten gefährlichen Guts sichergestellt werden soll. Er prüft auch das Vorgehen des Unternehmens, um beim Kauf von Beförderungsmitteln den besonderen Erfordernissen in Bezug auf das beförderte gefährliche Gut Rechnung zu tragen, und die Verfahren, mit denen das für die Beförderung gefährlicher Güter oder für das Be- oder Entladen verwendete Material überprüft wird. Außerdem gehört die ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens und ein Vermerk über diese Schulung in der Personalakte zu seinen Aufgaben. Er ist auch für die Durchführung geeigneter Sofortmaßnahmen bei etwaigen Unfällen oder Zwischenfällen, die unter Umständen die Sicherheit während der Beförderung gefährlicher Güter oder während des Be- oder Entladens gefährden, und die Durchführung von Untersuchungen und, sofern erforderlich, die Erstellung von Berichten über Unfälle, Zwischenfälle oder schwere Verstöße, die während der Beförderung gefährlicher Güter oder während des Be- oder Entladens festgestellt wurden, zuständig.