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Wer kommt für Hochwasserschäden auf?

Heinz-Josef Röder
Heinz-Josef Röder
2025-07-08 21:21:16
Anzahl der Antworten : 19
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Für eine finanzielle Absicherung bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen braucht es eine spezielle Zusatzversicherung - eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung. Sie kann als Erweiterung einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden, die für sich genommen meist nur Sturm- und Hagelschäden abdecken. Eine Wohngebäudeversicherung hilft bei Schäden am Haus - ist also für Eigentümer relevant. Eine Hausratversicherung deckt dagegen Schäden an beweglichen Sachen ab - also an Möbeln, Teppichen oder technischen Geräten und kann damit auch Mietern helfen. Bei Schäden an Fahrzeugen können außerdem Teil- und Vollkaskoversicherung helfen.
Rosa Hess
Rosa Hess
2025-07-08 21:06:52
Anzahl der Antworten : 14
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Nur mit diesem Zusatz schützen Kunden ihre Immobilie auch gegen Überschwemmungen und Rückstau-Schäden. Ebenfalls von der Elementarversicherung umfasst sind Schäden durch Lawinen, Schneedruck oder Erdrutsche, Erdabsenkungen, Starkregen, Erdbeben oder Vulkanausbrüche. Versicherungen, die Elementarschäden umfassen, müssen sowohl Kosten zur Feststellung des Schadens übernehmen als auch die Wiederherstellung des vorherigen Zustands bezahlen. Damit haben sie auch für die Aufräum- und etwaige Abbrucharbeiten aufzukommen, müssen Reparatur- bzw. Renovierungskosten übernehmen und im Fall sogar den Neubau des Hauses bzw. im Fall der Hausratversicherung, die Wiederanschaffung zerstörten Inventars bezahlen.
Ottilie Hartwig
Ottilie Hartwig
2025-07-08 18:56:59
Anzahl der Antworten : 12
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Für Hochwasserschäden am versicherten Gebäude ist die Gebäudeversicherung zuständig. Sie ersetzt die Kosten für die Beseitigung von Beschädigungen an der Bausubstanz sowie die Kosten zur Begrenzung der Schadenhöhe. Hochwasserschäden am Inventar des Hauses deckt die Hausratversicherung im privaten Lebensbereich und die Inhaltsversicherung im gewerblichen Bereich. Für die Regulierung bei Hochwasser ist bei beiden Versicherungen eine spezielle Elementarschaden-Zusatzdeckung in Ihrem Vertrag die unbedingte Voraussetzung. Totalschäden durch Überschwemmung und Beschädigungen durch treibende Gegenstände am geparkten Auto ersetzt die Kfz-Teilkaskoversicherung. Für Gebäudeinhaber ohne Versicherungsschutz werden von Bund, Ländern oder der EU in einzelnen Fällen Soforthilfen oder Hilfsfonds aufgelegt.
Gotthard Fritz
Gotthard Fritz
2025-07-08 17:49:52
Anzahl der Antworten : 13
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Eine Elementarschadenversicherung schützt Immobilienbesitzer umfassend vor den Folgen von Wetterextremen. Damit sind beispielsweise auch Schäden am Haus abgedeckt, die durch Überschwemmungen infolge von Starkregen, Hochwasser und Rückstau entstanden sind. Immer dann, wenn Wasser oberirdisch steht oder fließt, springt der Versicherer für etwaige Schäden ein. Schäden durch Grundwasser, welches infolgedessen an die Erdoberfläche gestiegen ist, sind ebenfalls versichert. Die Wohngebäudeversicherung mit erweiterter Naturgefahrendeckung übernimmt die Kosten für die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z. B. Garage oder Schuppen) und die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes. Auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, können versichert werden.