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Wer befehligt bei einer Katastrophe die Einsatzleitung?

Reinhild Barth
Reinhild Barth
2025-07-14 13:47:16
Anzahl der Antworten : 9
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Die Kreise und kreisfreien Städte bestellen vorbereitend Einsatzleiterinnen oder Einsatzleiter sowie Vertreterinnen und Vertreter. Diese leiten im Rahmen ihres Auftrages und der ihnen erteilten Weisungen alle Einsatzmaßnahmen und können allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen. Bis zur Übernahme der Einsatzleitung durch die bestellte Einsatzleiterin oder den bestellten Einsatzleiter werden ihre oder seine Aufgaben von der oder dem zuerst am Einsatzort eintreffenden oder dort bisher tätigen Einheitsführerin oder Einheitsführer wahrgenommen. Das Gleiche gilt für die Hilfe leistenden Kräfte des Bundes oder anderer Länder für die Dauer der Hilfeleistung.
Lucia Schuster
Lucia Schuster
2025-07-01 06:34:25
Anzahl der Antworten : 12
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Im Katastrophenfall sowie bei anderen Großschadensereignissen greifen besondere gesetzliche Regelungen; die politisch verantwortliche Einsatzleitung hat dann meist der sogenannte Hauptverwaltungsbeamte (HVB), d. h. der Landrat des Kreises inne. Am Schadensort wird die Leitung durch die behördlich vorbenannte Einheit wahrgenommen. Diese Einheit führt im Katastrophenfall meist die Bezeichnung Technische Einsatzleitung (TEL). Die Leiterin oder der Leiter der Technischen Einsatzleitung nimmt die Leitung des Sachgebietes 3 wahr.
Resi Pohl
Resi Pohl
2025-06-23 23:55:30
Anzahl der Antworten : 14
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Die Katastrophenschutzbehörde soll für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben am Schadensort eine den Einsatz dort leitende Person (Örtlicher Einsatzleiter) bestellen. Diese leitet im Rahmen des Auftrags und der Weisungen der Katastrophenschutzbehörde alle Einsatzmaßnahmen vor Ort und kann allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen. Die Katastrophenschutzbehörde soll vorab fachlich geeignete Personen als Örtlicher Einsatzleiter benennen.
Edwin Berg
Edwin Berg
2025-06-23 21:02:57
Anzahl der Antworten : 14
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Im Katastrophenfall nimmt die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde die Gesamt-Einsatzleitung wahr. Der Örtliche Einsatzleiter leitet im Auftrag und nach Weisungen der Katastrophenschutzbehörde alle Einsatzmaßnahmen vor Ort. Als verlängerter Arm der Katastrophenschutzbehörde hat er ein Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften.