Wer darf die Brandbekämpfung leiten?

Konrad Langer
2025-07-08 14:05:25
Anzahl der Antworten
: 17
Ein Einsatzleiter leitet einen gesamten Einsatz.
Der Einsatzleiter leitet gesamtverantwortlich alle ihm an der Einsatzstelle unterstellten Einsatzkräfte und damit den Gesamteinsatz.
Übersteigt das Einsatzmittelkontigent die Führungsqualifikation des Zugführers, übernimmt dann entsprechend ein Verbandsführer die Einsatzleitung.
Ein Gruppenführer darf z.B. bei unserem Heckenbrand auch ein Einsatzleiter sein.
Sofern er nicht mehr als eine Gruppe zu befehlen hat.
Natürlich kann ein Zugführer auch Einsatzleiter sein.

Axel Kuhlmann
2025-07-08 13:35:12
Anzahl der Antworten
: 13
Der Kommandant des Schadensortes hat grundsätzlich zunächst die Einsatzleitung. Nach Lage, kann die Einsatzleitung aber auch von anderen, i.d.R. später eintreffenden, Besonderen Führungsdienstgraden der Feuerwehr übernommen bzw. vom Kommandanten abgegeben werden. Sollte der nicht da sein: Stellvertretender Kommandant, dann höchster anwesender Dienstgrad (bei gleichem Dienstgrad entscheidet das Dienstalter). Auch ein einfacher Mannschaftsdienstgrad kann theoretisch Einsatzleiter sein.

Volker Schmitt
2025-07-08 12:34:31
Anzahl der Antworten
: 14
Einsätzen in der Industrie mit einer anerkannten Werkfeuerwehr führt der Leiter der Werkfeuerwehr.
Auch wenn mehrere Feuerwehren im Einsatz sind, hat er unabhängig ob es sich um einen Brandeinsatz oder um einen Technischen Einsatz handelt, die Gesamteinsatzleitung. Im Falle eines Einsatzes im Bereich eines Betriebes mit einer Betriebsfeuerwehr, so ist der Einsatzleiter von der Betriebsfeuerwehr. Im Katastropheneinsatz wird die Einsatzleitung vom zuständigen Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann übernommen. Das heißt aber nur, dass er die Weisungen von der Behörde bekommt.

Friederike Münch
2025-07-08 11:28:20
Anzahl der Antworten
: 13
Nach FwDV 100 ist die Grundlage für die Leitung von Einsätzen zur Gefahrenabwehr die gesetzliche Regelung der Länder zum Feuerwehrrecht. Daraus ergibt sich, wer Einsatzleiter ist und welche Rechte und Pflichten der hat.
Einsätzen in der Industrie mit einer anerkannten Werkfeuerwehr führt der Leiter der Werkfeuerwehr bzw. sein Beauftragter.
Einsatzleiter können in jeweils spezieller Verantwortung Truppführer, Staffelführer, Gruppenführer und Zugführer sein.
Bei innerbetrieblichen Einsätzen mit einer Betriebsfeuerwehr ist der Einsatzleiter von der Betriebsfeuerwehr.
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